Projektförderung nach § 96 BVFG

Die Kulturreferentin für Siebenbürgen ist auch Ansprechpartnerin für Antragsteller, die bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eine Förderung von Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit beantragen wollen.

Finanzielle Unterstützung kann gewährt werden, sofern die Vorhaben der Pflege, Bekanntmachung und Vermittlung deutschsprachiger Kulturen im östlichen Europa (§96 BVFG) und deren vielfältigen Verflechtungsgeschichten dienen. Sie müssen sich auf die Zielregionen des Kulturreferats beziehen, das sind, neben Siebenbürgen, Bessarabien, Bukowina, Dobrudscha, Maramuresch, Moldau und Walachei.

Förderungswürdig sind unter anderem Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, Workshops, Film-sowie Theateraufführungen etc., aber auch Schul- und andere Jugendprojekte, die sich mit den oben genannten Zielregionen auseinandersetzen. Die Förderung von Publikationen oder von rein wissenschaftlichen Vorhaben ist nicht möglich.

Die Begutachtung und Mittelvergabe erfolgt durch die Kulturreferentin in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) in Oldenburg, sowie dem Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.

Gerne steht die Kulturreferentin für weitere Auskünfte zur Verfügung:

Dr. Heinke Fabritius
Siebenbürgisches Museum
Schloßstraße 28
D- 74831 Gundelsheim am Neckar
Tel: +49 (0) 6269 – 42 23 12
Fax: +49 (0) 6269 – 42 23 23

kulturreferat[at]siebenbuergisches-museum.de